|
|
Bekanntmachung nach § 3a des
Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
- Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes,
neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes -
Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz den Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes, neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes im Werk Bremen, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, 25. August 2011
Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen