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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes, neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes -

Veröffentlichungsdatum:07.09.2011 Inkrafttreten08.09.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1263
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes, neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes - (Brem.ABl. 2011, S. 1263)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:25.08.2011
Fassung vom:25.08.2011
Gültig ab:08.09.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1263
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes, neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes -

Bekanntmachung nach § 3a des
Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
- Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes,
neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes -

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz den Bau und Betrieb eines neuen Versandplatzes, neuen Parkhauses und neuen Dienstleisterstandortes im Werk Bremen, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, 25. August 2011

Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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