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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Nachrüstung Tank 28 und 29 mit einem Rührwerk -

Veröffentlichungsdatum:23.01.2012 Inkrafttreten24.01.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 37
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Nachrüstung Tank 28 und 29 mit einem Rührwerk - (Brem.ABl. 2012, S. 37)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.01.2012
Fassung vom:16.01.2012
Gültig ab:24.01.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 37
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Nachrüstung Tank 28 und 29 mit einem Rührwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Nachrüstung
Tank 28 und 29 mit einem Rührwerk –

Die HGM Energy GmbH, Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Änderung des Tanklagers auf dem Grundstück Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.2 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de  öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 16. Januar 2012

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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