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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) (Stahlbau Nord GmbH, Bremerhaven)

Veröffentlichungsdatum:01.12.2006 Inkrafttreten02.12.2006
Fundstelle Brem.ABl. 2006, S. 813
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) (Stahlbau Nord GmbH, Bremerhaven) (Brem.ABl. 2006, S. 813)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.11.2006
Fassung vom:21.11.2006
Gültig ab:02.12.2006
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2006, 813
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) (Stahlbau Nord GmbH, Bremerhaven)

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
(Stahlbau Nord GmbH, Bremerhaven)

Die Stahlbau Nord GmbH, Neufundlandstr. 2, 27572 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, die Anlage nach Ziffer 3.18, Spalte 1, des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Aufstockung eines Teilbereiches der Montagehalle und die Einhausung der außenliegenden Kranbahn sowie des Lagerbereiches.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Bremerhaven, den 21. November 2006

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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