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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
(Stahlbau Nord GmbH, Bremerhaven)
Die Stahlbau Nord GmbH, Neufundlandstr. 2, 27572 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, die Anlage nach Ziffer 3.18, Spalte 1, des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Aufstockung eines Teilbereiches der Montagehalle und die Einhausung der außenliegenden Kranbahn sowie des Lagerbereiches.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Bremerhaven, den 21. November 2006
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven