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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- 3. Planänderung für den Neubau des Betriebshofes
und der Umsteigeanlage Gröpelingen –
Die Bremer Straßenbahn AG plant im Rahmen des Neubaus der Umsteigeanlage und des Betriebshofes in Gröpelingen einige geringfügige Anpassungen und Änderungen des mit Beschluss vom 29. Januar 2020 festgestellten Planes.
Die für diese 3. Planänderung beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link http://
Bremen, den 13. Dezember 2023
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung