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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- B 75, AS Ochtum, Umbau im Bereich der Abfahrtsrampe Nord -
Es ist geplant, die Einmündung der nördlichen Abfahrtsrampe der B 75 in die Zufahrt zum Fachmarktzentrum Duckwitzstraße (Hornbach-Markt) im Gewerbegebiet Ochtum umzubauen und einen Geh- und Radweg von der Duckwitzstraße über eine vorhandene begrünte Verkehrsinsel zum Hornbach-Markt zu bauen. Die geplante Maßnahme zielt auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteil-nehmer ab.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da aufgrund der geplanten Umbaumaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglich-keitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 9. Februar 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr