Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Ersatz eines Wandankers durch einen neu zu setzenden Stahlmast im Bereich der Langemarckstraße 46 -
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Ersatz eines Wandankers durch einen neu zu setzenden Stahlmast im Bereich der Langemarckstraße 46 -