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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- Ersatz von drei Wandankern durch drei neu zu setzende Stahlmaste
im Bereich der Straße Am Dobben -
Die Bremer Straßenbahn AG wird im Bereich der Straße Am Dobben 52i, 53 und 98, Kreuzung Auf den Häfen/Humboldtstraße, drei abgängige Wandanker durch drei neu zu setzende Stahlmaste zu ersetzen. Das Tragwerk wird dementsprechend angepasst.
Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link http://
Bremen, den 12. Oktober 2023
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung