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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Ersatzbau eines Betonmastes auf Höhe der Düsseldorfer Straße
im Verlauf der Straßenbahnlinie 1 -
Die Bremer Straßenbahn AG wird im Verlauf der Straßenbahnlinie 1 auf Höhe der Düsseldorfer Straße einen Betonmast durch einen neuen Stahlmast ersetzen. Es wird eine Stahlrohr-Tiefgründung zum Einsatz kommen.
Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 15. Februar 2022
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau