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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Fahrleitungsersatzbau Falkenstraße -
Die Bremer Straßenbahn AG plant, in der Falkenstraße aufgrund des vorliegenden Korrosionszustandes 10 Stahl-Kombimasten zu erneuern. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 4. Juni 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr