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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Fahrleitungsersatzbau in der Waller Heerstraße –
Die Bremer Straßenbahn AG beabsichtigt, in der Waller Heerstraße zwischen Oldesloer Straße und der Haltestelle „Utbremer Straße“ 32 Spannbeton-Kombimasten, 5 Stahlmasten und 42 Maueranker durch 40 Kombimasten zu ersetzen. Die Nebenanlagen bleiben weitestgehend unverändert. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr und unter www.uvp-verbund.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 28. Januar 2019
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr