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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gleisersatzbaumaßnahme in der Falkenstraße zwischen
Bürgermeister-Smidt-Straße und Kaufmannsmühlenkamp
sowie der sogenannten "Fruchthofkurve"
in der Bürgermeister-Smidt-Straße / Hugo-Schauinsland-Platz
Die Bremer Straßenbahn AG plant, die stark abgefahrenen Gleise in der Falkenstraße zwischen Bürgermeister-Smidt-Straße und Kaufmannsmühlenkamp sowie der sogenannten „Fruchtkurve“ in der Bürgermeister-Smidt-Straße / Hugo-Schauinsland-Platz zu erneuern und den Gleisachsabstand für die neuen Straßenbahnen von gegenwärtig 2,75 m auf 3,05 m aufzuweiten. Die Nebenanlagen bleiben weitestgehend unverändert. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 21. August 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr