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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Gleisersatzbaumaßnahme Sebaldsbrücker Betriebshof
sowie Umbau der Abstellanlage für breite Fahrzeuge –
Die Bremer Straßenbahn AG wird aufgrund der neuen Straßenbahnen, die eine Breite von 2,65 m aufweisen, die Gleise in der Abstellanlage des Betriebshofes Sebaldsbrück auseinanderziehen, um den Betriebshof auch für die neuen Fahrzeuge nutzbar zu machen. Die Anzahl der Gleise wird reduziert und sowohl die Anschlüsse vor der Halle als auch die Fahrleitungsanlage werden angepasst. Der erforderliche Gleisersatzbau für die Einfahrt zum Betriebshof und für die Umfahrungsgleise wird ebenfalls durchgeführt.
Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link http://
Bremen, den 4. Februar 2021
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau