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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Masttausch im Bereich Sebaldsbrücker Heerstraße 140 -
Die Bremer Straßenbahn AG wird im Bereich der Sebaldsbrücker Heerstraße 140 einen Fahrleitungsmast austauschen.
Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal der Länder (§ 20 UVPG) unter der Adresse www.uvp-verbund.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 13. Dezember 2024
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung