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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Masttausch im Bereich Sebaldsbrücker Heerstraße 140 -

Veröffentlichungsdatum:17.12.2024 Inkrafttreten18.12.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1525
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 5, UVPG § 9, UVPG § 20
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Masttausch im Bereich Sebaldsbrücker Heerstraße 140 - (Brem.ABl. 2024, S. 1525)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:13.12.2024
Fassung vom:13.12.2024
Gültig ab:18.12.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 UVPG, § 9 UVPG, § 20 UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 1525
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Masttausch im Bereich Sebaldsbrücker Heerstraße 140 -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Masttausch im Bereich Sebaldsbrücker Heerstraße 140 -

Die Bremer Straßenbahn AG wird im Bereich der Sebaldsbrücker Heerstraße 140 einen Fahrleitungsmast austauschen.

Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal der Länder (§ 20 UVPG) unter der Adresse www.uvp-verbund.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 13. Dezember 2024

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


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