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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Umbau der Fahrleitungsanlage in der Faulenstraße –
Die Bremer Straßenbahn AG wird in der Faulenstraße im Verlauf der Straßenbahnlinien 2 und 3 die Fahrleitungsanlage erneuern. Die Fahrleitung wird zurzeit am Bestandsgebäude Faulenstraße 9-11 mit zwei Wandankern gehalten. Dieses Gebäude wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein Mast steht derzeit auf dem unbebauten Grundstück in der Faulenstraße 13-15, auch hier wird ein Neubau entstehen. Diese neuen Gebäude sollen die Fahrleitung der Straßenbahn mittels Wandanker halten, der Maststandort wird aufgegeben. Insgesamt entstehen drei neue Wandverankerungen an den Neubauten im Betondeckenbereich des 1. Obergeschosses.
Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link http://
Bremen, den 10. Februar 2021
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau