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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umbau der Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof Neue Vahr -
Es ist geplant, die stark abgenutzten Gleisanlagen auf dem Betriebshof in der Neuen Vahr zu erneuern. Da die derzeitige Kapazität der Abstellanlage nicht ausreicht, wird die Anlage um drei notwendige Gleise nach innen erweitert, wodurch der notwendige Rangierverkehr stark verringert wird. Ferner erfolgen Änderungen der Masten.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 16. November 2017
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr