|
|
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen
Vom 26. September 2018
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2018 bis | mit Euro 14,100 jährlich und Euro 1,175 monatlich |
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 26. September 2018
Die Senatorin für Finanzen