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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 26. September 2018

Veröffentlichungsdatum:27.09.2018 Inkrafttreten28.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 969, ber. 2019, S. 1195
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen vom 26. September 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 969, ber. 2019, S. 1195)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:26.09.2018
Fassung vom:26.09.2018
Gültig ab:28.09.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 969, ber. 2019, S. 1195
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 26. September 2018

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2018 bis
30. September 2019

mit Euro 14,100 jährlich und Euro 1,175 monatlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 26. September 2018

Die Senatorin für Finanzen


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