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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von
Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen
Vom 23. September 2015
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 25. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 663), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 250 kWh vom 1. Juli 2014 bis 30. Juli 2015 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2015 bis | mit Euro 16,987 jährlich und Euro 1,416 monatlich |
30. September 2016 |
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 23. September 2015
Die Senatorin für Finanzen