|
|
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen
Vom 3. Januar 2017
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 für den Abrechnungszeitraum vom
Oktober 2016 bis | mit Euro 13,663 jährlich und Euro 1,139 monatlich |
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 3. Januar 2017
Die Senatorin für Finanzen