|
|
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitung
Vom 30. September 2019
Berichtigt durch Bekanntmachung vom 28.11.2019 (Brem. ABl. 2019, S. 1357)
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 | mit Euro 15,521 jährlich und Euro 1,293 monatlich |
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 30. September 2019
Der Senator für Finanzen