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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 7. September 2020
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2020 bis | mit 14,238 Euro jährlich |
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 7. September 2020
Der Senator für Finanzen