|
|
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 26. August 2021
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2021 bis |
|
|
festgesetzt.
Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.
Bremen, den 26. August 2021
Der Senator für Finanzen