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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 27. September 2023

Veröffentlichungsdatum:28.09.2023 Inkrafttreten29.09.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1065
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 27. September 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1065)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:27.09.2023
Fassung vom:27.09.2023
Gültig ab:29.09.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1065
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 27. September 2023

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2023 bis
30. September 2024

                              

mit 25,023 Euro jährlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 27. September 2023

Der Senator für Finanzen


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