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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss
der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche
Versorgungsleitungen
Vom 19. Juli 2007
Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2007 bis | 17,98 Euro |
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 19. Juli 2007
Die Senatorin für Finanzen