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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss
der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche
Versorgungsleitungen
Vom 15. Juli 2009
Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 auf
16,76 Euro
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 15. Juli 2009
Die Senatorin für Finanzen