Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 15. Juli 2009

Veröffentlichungsdatum:05.08.2009 Inkrafttreten06.08.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 751
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 15. Juli 2009 (Brem.ABl. 2009, S. 751)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:15.07.2009
Fassung vom:15.07.2009
Gültig ab:06.08.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 751
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss
der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche
Versorgungsleitungen

Vom 15. Juli 2009

Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 auf

16,76 Euro

festgesetzt.

Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.

Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.

Bremen, den 15. Juli 2009

Die Senatorin für Finanzen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt