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Bekanntmachung über das Entgelt
bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen
an dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 23. Juli 2010
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2010 bis | |
30. September 2011 auf | 19,21 Euro |
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 23. Juli 2010
Die Senatorin
für Finanzen