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Bekanntmachung über das Entgelt bei
Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an
dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 27. Juli 2011
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 22. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 883), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2011 bis | 23,96 Euro |
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des oben genannten Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 27. Juli 2011
Die Senatorin für Finanzen