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Bekanntmachung über das Entgelt bei
Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an
dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 10. August 2012
Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) – Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 22. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 883), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2012 bis | 28,06 Euro |
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Bremen, den 10. August 2012
Die Senatorin für Finanzen