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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 23. Oktober 2014

Veröffentlichungsdatum:17.11.2014 Inkrafttreten18.11.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1461
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 23. Oktober 2014 (Brem.ABl. 2014, S. 1461)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.10.2014
Fassung vom:23.10.2014
Gültig ab:18.11.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1461
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von
Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 23. Oktober 2014

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 22. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 883), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2013 bis
30. September 2014 auf

Euro 19,27

festgesetzt.

Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 25. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 663), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 250 kWh vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2014 bis
30. September 2015

mit Euro 18,256 jährlich und Euro 1,521 monatlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist monatlich zu entrichten.

Bremen, den 23. Oktober 2014

Die Senatorin für Finanzen


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