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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 19. Juli 2006
Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 auf
18,47 Euro
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 19. Juli 2006
Der Senator für Finanzen