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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 4. Juli 2008

Veröffentlichungsdatum:05.08.2008 Inkrafttreten06.08.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 526
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 4. Juli 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 526)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:04.07.2008
Fassung vom:04.07.2008
Gültig ab:06.08.2008
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 526
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 4. Juli 2008

Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 auf


23,00 Euro

festgesetzt.

Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.

Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.

Bremen, den 4. Juli 2008

Die Senatorin für Finanzen


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