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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen
Vom 4. Juli 2008
Gemäß § 18 Abs. 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153) wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 für den Abrechnungszeitraum vom
1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 auf | 23,00 Euro |
festgesetzt.
Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.
Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.
Bremen, den 4. Juli 2008
Die Senatorin für Finanzen