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Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen
für die Europawahl 2019
Der Senator für Inneres hat am 13. August 2018 gemäß § 1 der Anordnung des Senats über die Bildung der Wahlorgane für Wahlen zum Europäischen Parlament und Deutschen Bundestag vom 22. November 1982 (Brem.ABl. S. 547) für die Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 ernannt:
Bremen, den 13. August 2018
Der Senator für Inneres