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Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide

Veröffentlichungsdatum:05.09.2018 Inkrafttreten06.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 893
Bezug (Rechtsnorm)§ 27, BremLWO § 3, BremWahlG § 10, BremWahlG § 11
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide (Brem.ABl. 2018, S. 893)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Inneres
Erlassdatum:14.08.2018
Fassung vom:14.08.2018
Gültig ab:06.09.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 27 , § 3 BremLWO, § 10 BremWahlG, § 11 BremWahlG
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 893
Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide

Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen
für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft
sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide

Der Senator für Inneres hat am 14. August 2018 gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 und § 11 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 3 der Bremischen Landeswahlordnung und § 27 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid anstelle des Herrn Horst Keipke zum stellvertretenden Wahlbereichsleiter für den Wahlbereich Bremerhaven für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide auf unbestimmte Zeit ernannt:

Herrn Thomas Herbrig

Die Dienststelle des stellvertretenden Wahlbereichsleiters befindet sich beim

Magistrat der Stadt Bremerhaven,

Stadthaus 5, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven

Telefon:

(0471) 590-3746

Fax:

(0471) 590-2654

E-Mail:

wahlamt@magistrat.bremerhaven.de

Bremen, den 14. August 2018

Der Senator für Inneres


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