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Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen
für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft
sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide
Der Senator für Inneres hat am 14. August 2018 gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 und § 11 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 3 der Bremischen Landeswahlordnung und § 27 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid anstelle des Herrn Horst Keipke zum stellvertretenden Wahlbereichsleiter für den Wahlbereich Bremerhaven für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheide auf unbestimmte Zeit ernannt:
Herrn Thomas Herbrig
Die Dienststelle des stellvertretenden Wahlbereichsleiters befindet sich beim
Magistrat der Stadt Bremerhaven, | |
Stadthaus 5, Hinrich- | |
Telefon: | (0471) 590- |
Fax: | (0471) 590- |
E- | wahlamt@magistrat.bremerhaven.de |
Bremen, den 14. August 2018
Der Senator für Inneres