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Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:10.06.1997 Inkrafttreten01.06.1997
Fundstelle Brem.ABl. 1997, S. 288
Gliederungsnummer:2133-a-4
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde vom 10. Juni 1997 (Brem.ABl. 1997, S. 288)"

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juris-Abkürzung: FriedhGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2133-a-4
juris-Abkürzung:FriedhGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:10.06.1997
Gültig ab:01.06.1997
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1997, 288
Gliederungs-Nr:2133-a-4
Bekanntmachung über die nach dem Gesetz
über das Friedhofs- und Bestattungswesen
in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde
Vom 10. Juni 1997
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Satz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303-2133-a-1), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 1997 (Brem.GBl. S. 129), ist in der Stadtgemeinde Bremen das Institut für Rechtsmedizin des Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1997 in Kraft.

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