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  • Bekanntmachung über die nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständige Behörde vom 23. September 2003

Bekanntmachung über die nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:23.09.2003 Inkrafttreten03.10.2003
Fundstelle Brem.ABl. 2003, S. 763
Gliederungsnummer:7825-a-2
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständige Behörde vom 23. September 2003 (Brem.ABl. 2003, S. 763)"

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juris-Abkürzung: SaatVerkGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7825-a-2
juris-Abkürzung:SaatVerkGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:23.09.2003
Gültig ab:03.10.2003
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2003, 763
Gliederungs-Nr:7825-a-2
Bekanntmachung über die nach dem Saatgutverkehrsgesetz zuständige Behörde
Vom 23. September 2003
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne von § 3b Abs. 1, § 12 Abs. 6, § 22 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1 und § 28 des Saatgutverkehrsgesetzes vom 20. August 1985 (BGBl. I S. 1633), das zuletzt durch Gesetz vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1146) geändert worden ist, und im Sinne der auf Grund von § 22a des Saatgutverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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