Bekanntmachung über die nach der Arbeitsschutzverordnung
zu künstlicher optischer Strahlung zuständige Behörde
Vom 29. März 2011
*Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Zuständige Behörde für die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
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