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Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.01.2008 Inkrafttreten29.01.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 10
Gliederungsnummer:7103-a-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständige Behörde vom 15. Januar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 10)"

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juris-Abkürzung: ArbStättVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7103-a-1
juris-Abkürzung:ArbStättVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:15.01.2008
Gültig ab:29.01.2008
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 10
Gliederungs-Nr:7103-a-1
Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständige Behörde
Vom 15. Januar 2008
Zum 25.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde für die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständigen Behörden vom 26. April 1976 (Brem.ABl. S. 199 - 7103-a-1), geändert durch Bekanntmachung vom 30. August 1982 (Brem.ABl. S. 279), außer Kraft.

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