Bekanntmachung über die nach der Baustellenverordnung zuständigen Behörden
Vom 15. September 1998
Zum 25.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Zuständige Behörden im Sinne von § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) sind die Gewerbeaufsichtsämter.
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