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Abweichend von der Regelung in § 1 ist das Eichamt Bremen für die Eichung der nachstehenden Meßgeräte im gesamten Lande Bremen zuständig:
Feingewichte
Manometer, mit Ausnahme von Reifendruckmeßgeräten
elektrische Temperatur-Fernmeßgeräte
Augentonometer
Gaskalorimeter
Zustandsmengenumwerter
Meßanlagen für Flüssiggas
Bremsverzögerungsmeßgeräte.
Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit wird ermächtigt, die Liste der in § 2 genannten Geräte bei Bedarf durch Bekanntmachung zu ändern.
Beschlossen, Bremen, den 28. Juli 1970
Der Senat