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Bekanntmachung über die Übertragung der operativen Durchführung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) auf die NBank –
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH
Vom 21. September 2006
Der Senat hat am 19. September 2006 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts (Beleihungsgesetz) vom 26. Mai 1998 (Brem.GBl. S. 134 – 63-i-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2000 (Brem.GBl. S. 399), verkündet.
Nach der Anlage 6 zu § 2 Abs. 1 des Beleihungsgesetzes wurde auf die „NBank Hannover - Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH“ die Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) übertragen.
Ab dem 1. Oktober 2006 ist für die Bearbeitung der Anträge nach dem AFBG, die im Land Bremen gestellt werden, die NBank, Günther-Wagner-Allee 12 - 14, 30177 Hannover zuständig.
Bremen, den 21. September 2006
Der Senator für Arbeit, Frauen,
Gesundheit, Jugend und Soziales