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Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Veröffentlichungsdatum:21.01.2016 Inkrafttreten22.01.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 59
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV (Brem.ABl. 2016, S. 59)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:16.12.2015
Fassung vom:16.12.2015
Gültig ab:22.01.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 59
Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften hat am 16. Dezember 2015 nach Artikel 61 BremLV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen an Jehovas Zeugen in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts, Grünauer Straße 104 in 12557 Berlin, verliehen.

Bremen, den 16. Dezember 2015

Der Senator für Angelegenheiten
der Religionsgemeinschaften


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