Zum 25.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172) |
§ 1
Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Siebenten Berufskrankheiten-Verordnung zuständige Behörde vom 17. September 1968 (Brem.ABl. S. 313 - 8221-c-1) außer Kraft.