Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB
(Zuständigkeiten Mietspiegel)
Vom 26. April 2022
Zum 23.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Für die Stadtgemeinde Bremen ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat zuständige Behörde im Sinne der §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 2 des BGB.
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