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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz

Veröffentlichungsdatum:09.07.1996 Inkrafttreten31.07.1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.07.1996 bis 30.12.2006Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 1996, S. 469
Gliederungsnummer:85-a-2

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juris-Abkürzung: BErzGGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 85-a-2
juris-Abkürzung:BErzGGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:85-a-2
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
Vom 9. Juli 1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.07.1996 bis 30.12.2006

aufgeh. durch § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (Brem.ABl. S. 993)

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Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des § 10 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 180) sind:

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.


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§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vom 8. August 1989 (Brem.ABl. S. 427 - 85-a-2), geändert durch Bekanntmachung vom 30. Januar 1990 (Brem.ABl. S. 17), außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 9. Juli 1996

Der Senat

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