|
|
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
nach dem Chemikalien- und dem Wasch- und Reinigungsmittelrecht
Vom 21. Mai 2019
Der Senat bestimmt:
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Chemikaliengesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieser Gesetze ergibt sich aus der Anlage.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Chemikaliengesetz und dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 9. Oktober 2012 (Brem.ABl. S. 788 — 8053-i-1) außer Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 21. Mai 2019
Der Senat