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  • Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 17. April 2001

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Veröffentlichungsdatum:08.05.2001 Inkrafttreten24.12.2000
Fundstelle Brem.ABl. 2001, S. 413
Gliederungsnummer:2161-a-6
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 17. April 2001 (Brem.ABl. 2001, S. 413)"

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juris-Abkürzung: HeizkZGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2161-a-6
juris-Abkürzung:HeizkZGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:17.04.2001
Gültig ab:24.12.2000
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2001, 413
Gliederungs-Nr:2161-a-6
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach
dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Vom 17. April 2001
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des§ 4 Abs. 2, Satz 2 des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Beizkostenzuschusses vom 20.12.2000 sind:

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24.12.2000 in Kraft.

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