Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.05.2008 bis 31.12.2016
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Stadtamt und in der Stadt Bremerhaven der Magistrat Bremerhaven.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 22. April 2008
Der Senat
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